Eine gute Hausratversicherung gehört zu jenen sinnvollen Sicherheitsvorkehrungen, auf die man nicht verzichten sollte. Denn wenn der Hausstand den bösartigen Widrigkeiten des Lebens ganz oder teilweise zum Opfer fällt, dann merkt man erst viel zu spät und dementsprechend schmerzlich, wie viel Geld man für eine Wiederherstellung des ursprünglichen heimischen Status quo in die Hand nehmen muss. Darum sollte man eher eine Nacht zuviel als eine zu wenig darüber schlafen, bei welchem Anbieter man welche Versicherungspolice ordert. Und auch jene Menschen, die bereits eine Hausratversicherung haben, sollten in regelmäßigen Abständen immer wieder prüfen, ob der vereinbarte Versicherungsschutz auch für das aktuelle Lebensgeschehen noch ausreichend ist. Doch worauf ganz konkret muss man achten, wenn man selbst den "TÜV" für die eigene Hausratversicherung geben will? Auf diese Frage gibt es fünf Antworten, die man parat haben sollte, wenn der Versicherungsvertreter zweimal klingelt.
Checkpoint 1: Versicherungssumme
Welche Werte und Wertsachen bevölkern aktuell die eigenen vier Wände? Wie viel Geld würde es kosten, wenn man sich all diese Dinge heute wieder beschaffen müsste? Das ist die Frage, aus deren Beantwortung sich die angemessene und empfehlenswerte Versicherungssumme ergibt. Denn wer unterversichert ist, bekommt im Fall des Falles vielleicht nur einen Bruchteil des tatsächlich zu beklagenden Schadens ersetzt. Und wer überversichert ist, zahlt viel zu hohe Versicherungsprämien, ohne im Ernstfall etwas davon zu haben. Nur wer stets exakt den wahren Wert seiner häuslichen Besitztümer versichern lässt, handelt clever.
Dieses Thema ist keinesfalls inhaltlich deckungsgleich mit der Versicherungssumme. Denn abhängig von den zu versichernden Gütern kann es Entschädigungsobergrenzen geben. Das ist in aller Regel, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, bei Bargeld, Antiquitäten oder Schmuck der Fall. Doch auch andere außergewöhnliche Wertsachen, wie sie sich häufig bei Sammlern erlesener Kunstgegenstände oder teurer "Männerspielzeuge" finden, sind von dieser Entschädigungsgrenze betroffen. Darum sollte jeder, der sich zuhause mit erlesenen Kostbarkeiten umgibt, seine Hausratversicherung so verabreden, dass im Schadensfall nicht bloß schlappe 20 % der Versicherungssumme ersetzt werden.
Hausrat ändert sich ständig. Wenn man dann nicht flexibel agieren kann, weil man in einem viel zu lang anberaumten Versicherungsvertrag feststeckt, dann kann das teuer zu stehen kommen. Deshalb sollte man grundsätzlich auf einer Laufzeit von einem Jahr bestehen. Nicht kürzer, aber auch keinesfalls länger. Seriöse Versicherungsanbieter kennen das und haben entsprechend empfehlenswerte Angebote in petto.
Checkpoint 4: Ausnahmen
Wenn auch das separate Arbeitszimmer oder das schicke Fahrrad über die Hausratversicherung mit geschützt sein sollen, dann bedarf das der besonderen Abrede. Denn diese Sachen gehören zu jenen Gütern, die über eine normale Hausratversicherung nicht abgedeckt sind. Hier sollte man im Zweifelsfall Punkt für Punkt das Bestehen eines Versicherungsschutzes prüfen und gegebenenfalls zeitnah nachrüsten.
Checkpoint 5: Elementarschäden
Der nicht wegzuleugnende Klimawandel lässt solche Katastrophen wie Hochwasser, Lawinen oder sogar Erdbeben immer näher in den Fokus der Hausratversicherung rücken. Das Problem: Wenn es zu so genannten "Elementarschäden" kommt, könnte die schlicht gestrickte Versicherungspolice schnell die Fahnen strecken. Wer also in einer Region wohnt, wo die Natur häufiger mal grausam zuschlägt, der sollte seine Hausratversicherung unbedingt auf solche Schadensfälle zuschneiden lassen.
-Carina Collany-

Danke für diese Hinweise. Das sind Sachen, die man in Preisvergleichsportalen für Versicherungen leider nicht zu lesen bekommt.
AntwortenLöschenZu dem Thema kann ich auch das hier empfehlen:
AntwortenLöschenhttp://www.artikelmagazin.de/wirtschaft/versicherung/versicherungsberatung-mit-diesen-sechs-tipps-sind-sie-auf-der-sicheren-seite.html